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Vertrauen

In einer durch Nationalstaaten geprägten Weltordnung braucht es vor allem wieder Vertrauen. Nur dann kann die jeweilige Zentralbank für die verschiedenartigen Anforderungen unterschiedlich strukturierte Gelder in einer entsprechend strukturierten Geldordnung bereitstellen.

Das in der bestehenden Geldordnung weltweit gleichartig strukturierte Geld wird jeweils von national oder von privatwirtschaftlich organisierten Banken herausge-geben. Die Unabhängigkeit dieser Nationalbanken ist daher – je nach nationalstaat-licher Ordnung oder nach Wirtschaftsstruktur – nicht immer garantiert. Die Abhängig-keiten dieser Institutionen sind dabei jeweils unterschiedlich strukturiert. Sie können politischer oder wirtschaftlicher Natur sein. Ob und inwieweit diese Körperschaften mit den angesprochenen Abhängigkeiten dennoch das Vertrauen erhalten können, bleibt offen und muss leider für jeden einzelnen Fall immer wieder hinterfragt werden.

Da die National- oder Zentralbanken immer in die jeweiligen Gesellschaften und in die entsprechenden Rechtssysteme eingebunden sind, ist deren Abhängigkeit auch immer im Rahmen des jeweiligen politischen Systems geregelt. Wirklich unabhängige Zentralbanken gibt es nicht. Auch wenn die Zentralbanken durch ein entsprechendes Handeln zeigen, dass sie sich das erforderliche Vertrauen der Geldbenutzer erarbeiten wollen, wird es aus politischen Gründen immer erforderlich sein, eine gewisse Kontrollmöglichkeit ausüben zu können. Diese Zusammenhänge werden dann zusätzlich komplizierter, wenn es zwischen übergeordneten Gemeinschaftsorganen und den nationalen Organschaften zum Streit über Kompetenzverteilungen in der Geld- und Wirtschaftspolitik kommt. Dabei erhalten dann die jeweilige Verteilung der Zuständigkeiten und die Übernahme von finanzwirtschaftlicher Verantwortung größere Bedeutung.

Ein Zurückdrängen aller Fremdeinflüsse auf das Geld, die Geldpolitik und das Einbinden des Geldes in die Wirtschaftskreisläufe bedeutet, dass Geld als gemeinschaftliches Medium in der Gesellschaft und in der staatlichen Struktur der jeweiligen Gemeinschaft verankert sein soll. Die aus den bisherigen Erfahrungen entstandene Anforderung nach der größtmöglichen Unabhängigkeit der „Geldwächter“ von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einflüssen bedeutet, dass sie als eigenständige Struktur im jeweiligen Staatsgefüge etabliert werden müssen. Dies könnte erreicht werden, indem die staatliche Geld- und Währungshoheit auch in den Staatsaufbau integriert wird.

Es wäre daher sinnvoll, das Staatsgefüge im Bereich der Struktur der staatlichen Gewaltenteilung zu erweitern und eine zusätzliche - für das Geld zuständige – staatliche Gewalt, die „Monetative“, zu etablieren. Dieser vierten eigenständigen staatlichen Gewalt käme dann die Aufgabe zu, die nationalstaatliche Geld- und Währungshoheit auszuüben. Sie sollte dann, in der Zusammenarbeit mit den anderen staatlichen Gewalten, die bestehenden Gesetze und Bestimmungen, gegen jedes Untergraben schützen. In dieser vierten staatlichen Gewalt, würde dann die jeweilige National- oder Zentralbank die oberste staatliche Geld- und Währungsinstanz darstellen.

Diese Instanz könnte dann auch den Rahmen und die Grundlagen dafür festlegen, einen entsprechenden Kanon verschiedenartiger Gelder, Währungen und Komplementärwährungen zu ermöglichen. Gleichzeitig könnte diese Instanz ein entsprechendes Regelwerk erarbeiten, welches das Zusammenwirken dieser verschiedenartigen Gelder mit unterschiedlichen Funktionen im gesamten Finanz- und Wirtschaftsgefüge aufeinander abstimmt. Damit würde es möglich, für die unterschiedlichen Geldnutzungen auch jeweils die entsprechend angepasste Geldart zur Verfügung stellen zu können. Ohne das Vertrauen zu den dann weitgehend unabhängig operierenden Nationalbanken und in die jeweils zur Verfügung gestellten Geldarten, kann auch die hier skizzierte Geldordnung nicht funktionieren.

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