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Internationale und nationale Regelwerke

Es gibt viele verschiedenartige Regelwerke, durch die sowohl Themen aus den menschlichen Gemeinschaften, als auch Themen aus der Wirtschaft geregelt — oder auch dereguliert — werden sollen. Dabei gilt es zunächst zu unterscheiden, ob solche Regelwerke in einem jeweils nationalen, oder in einem internationalen Umfeld gelten sollen. Nationale Regelwerke müssen dabei dem jeweils geltenden nationalen Rechtsraum entsprechen. Bei den internationalen Regelwerken wird es damit schon schwieriger, da es keinen internationalen Rechtsraum gibt. In einigen Fällen wird dafür das Völkerrecht herangezogen, mit dem aber nicht die ganze Palette der anfallenden Themenbereiche abgedeckt werden kann. Außerdem sind Regelwerke, die auf dieser Basis gründen, immer erst dann auch national gültig, wenn sie im jeweiligen nationalen Recht als gültig anerkannt werden. 

Internationale Regelwerke
Einen interessanten Bereich stellen dabei die Regelwerke dar, durch die verschiedene Themenfelder miteinander verknüpft geregelt werden sollen. Zu solchen verknüpfenden Regelwerken gehören auch die Handelsabkommen zwischen verschiedenen Staaten. 

Nationale Regelwerke
Künftig sollen hier auch Beispiele für nationale Regelwerke kurz beschrieben und angesprochen werden.

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Literaturtipp

Diese Themen sind auch so vielfältig und komplex, dass wir sie allein auf dieser Webseite nicht umfassend beschreiben können. Daher empfehlen wir den Lesern, die weitere Fragen zum Thema Freihandelsabkommen und Investitionsschutz haben und weitere Antworten suchen, sich über spezifische Literatur weiter zu bilden. Die nachfolgenden Links führen zu einigen Fachbüchern, in denen diese Themen verständlich und kurz beschrieben sind:

TTIP & CoTTIP & Co. — Freihandel und Demokratie

Geheime Begleiter der FreihandelsabkommenGeheime Begleiter der Freihandelsabkommen  —
Investitionsschutz als Werkzeug zum Umverteilen von Geld und Schulden

 

Diktatur der SpekulantenDiktatur der Spekulanten —
Wie durch Profitsucht aus Recht ein Unrechtssystem wird

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Gegenläufige Konzepte können nicht durch Normen vereinheitlicht werden!

Wenn sich grundsätzlich gegenläufige Konzepte zum Bewältigen von gesellschaftlichen Fragen gegenüber stehen, können auch Normen die Gegensätze nicht überbrücken! Es muss letztendlich immer einen Sieger geben, dessen grundlegendes Lösungskonzept sich in der Ausgestaltung der Rechtsräume durchsetzt. Für Deutschland könnte dies langfristig den Verzicht auf das Vorsorgekonzept bedeuten. Die würde dann auch auf viele weitere gesellschaftliche Lösungen ausstrahlen (beispielsweise die Sozialversicherungen). Wir, die Bürger müssen entscheiden, ob wir dies wirklich wollen! Dies gilt entsprechend auch für Europa!

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Grundkonzept der Vorsorge (Deutschland und Europa)

Im europäischen Rechtsraum gilt meist das Grundkonzept der Vorsorge! Dies bedeutet, dass jeder Hersteller eines Produkts, Lebensmittels oder eines Medikaments zunächst in vielen teuren Versuchen und Tests nachweisen muss, dass vom neuen Produkt keine Gefahren für die Menschen, die Umwelt und andere Bereiche aus dem öffentlichen und dem jeweils individuell betroffenen Leben ausgehen. Erst nach diesen umfangreichen und oft teuren Tests darf das neue Produkt am Markt angeboten, gehandelt oder verkauft werden.

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Grundkonzept der Nachsorge (USA)

Im amerikanischen Rechtsraum gilt meist das Grundkonzept der Nachsorge! Dies bedeutet, dass jeder Hersteller eines Produkts, Lebensmittels oder eines Medikaments dieses ohne teure Tests und Nachweise an den Markt bringen darf. Sollte sich dann zeigen, dass entweder für die Anwender und Kunden, die Umwelt oder für andere Bereiche aus dem öffentlichen Leben durch dieses Produkt Nachteile, häufig gesundheitlicher Art, entstehen, können die jeweils betroffenen Individuen gegen den Hersteller auf Schadensersatz klagen. Dabei sind auch Sammelklagen möglich. Im amerikanischen Rechtsraum gibt es auch eine Art Firmenstrafrecht, das auch bei diesem gesellschaftlichen Nachsorgekonzept häufig angewendet wird. 

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Freihandel, INvestitionsschutz und verknüpfte Abkommen und Regelungen

Es sind vor allem die Freihandelsabkommen, durch die inzwischen auch immer häufiger nicht mehr allein wirtschaftliche, sondern immer häufiger auch gesellschaftliche Themen berührt werden. Dabei ist die Tendenz zu beobachten, die gesellschaftlichen Themen immer häufiger einfach mitregeln zu wollen. Diese oft gemeinsamen Wünsche von Regierungen und Wirtschaftsunternehmen führen inzwischen auch dazu, dass über gemeinsam zu verhandelnde Normierungen die verschiedenartigsten Themen handelspolitisch geregelt werden sollen.

Diese Vorhaben führen leider zu oft auf ein Gleis, auf dem sinnvolle Regeln, die auch die jeweiligen Wünsche der betroffenen Bevölkerungen berücksichtigen, nicht mehr formuliert werden können. Tritt dieses ein, gehen die verhandelnden Vertreter fast immer den Weg des geringsten Widerstands: Sie einigen sich auf dem Ergebnis des kleinsten gemeinsamen Nenners und damit auf dem Kompromiss des niedrigsten möglichen Niveaus. Allein ein solcher Konsens ist bei diesen Verhandlungen immer möglich und bietet den Verhandlern die Möglichkeit, die Verhandlungen als erfolgreich zu definieren. Für die betroffenen Bevölkerungen bedeutet dies grundsätzlich einen Rückschritt von jeweils bereits erreichten gesellschaftlichen Einigungen. Die Verhandler werden die jeweils erzielte Einigung natürlich als fortschrittlichen Erfolg verkaufen.

Wann müssen die Menschen und Bürger in verschiedenen Staaten denn damit rechnen, dass es zu solchen faulen Kompromissen kommen muss? Die Antwort ist einerseits einfach, aber andererseits in einer gesamtheitlichen Betrachtung auch immer kompliziert: Immer dann, wenn es grundsätzliche und gegenläufige Konzepte zum Bewältigen von gesellschaftlichen Fragen oder Problemen gibt, sind diese auch nicht durch eine Normierung miteinander zu vereinen. Dies lässt sich am einfachsten an einem Beispiel beschreiben, mit dem viele Argumente aus der Diskussion um die Freihandelsabkommen CETA und TTIP erfasst werden können.

Am Beispiel TTIP stellt sich für uns alle die Frage danach, ob wir unser komplettes Rechtskonzept der Vorsorge aufgeben wollen, und ob die US-Amerikaner ihr Rechtskonzept der Nachsorge auf Europa überstülpen können. Dieses Problem ist leider durch Verhandlungen über Freihandelsabkommen und den entsprechend verknüpften Investitionsschutz nicht zu lösen. 

Einer der Gründe dafür ist auch, dass bei einem Nachsorgekonzept auch Rechtsregeln erforderlich sind, die es in unserem Rechtsraum bisher nicht gibt und für die es derzeit auch nicht vorgesehen ist, sie in unserem Rechtsraum einzuführen. So gibt es in den USA ein Firmenstrafrecht, das in manchen Zusammenhängen im Bereich des Investitionsschutzes erforderlich wäre. In unserem Rechtsraum wäre daher ein Strafrecht im Bezug auf juristische Personen zusätzlich erforderlich, um die in den USA vorhandenen Möglichkeiten der Bürger auch bei uns abbilden zu können. Auch gibt es in unserem Rechtsraum nicht das Konzept einer Sammelklage, wie es bei vielen Schadensersatzklagen in den USA praktiziert wird. In unserem Rechtsraum käme es dagegen zu vielen eher ineffektiven Einzelklagen, die eine zusätzliche Belastung der oft sowieso schon überlasteten und daher ineffektiven Justiz mit sich bringen würde.

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